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   LSG Baden-Württemberg, 25.10.2013 - L 8 U 2828/12   

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https://dejure.org/2013,32099
LSG Baden-Württemberg, 25.10.2013 - L 8 U 2828/12 (https://dejure.org/2013,32099)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.10.2013 - L 8 U 2828/12 (https://dejure.org/2013,32099)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Oktober 2013 - L 8 U 2828/12 (https://dejure.org/2013,32099)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente auf unbestimmte Zeit - MdE-Bewertung - Bewertungsmaßstab - arbeitsmarktrelevante Funktionseinschränkung - Veränderung des Arbeitsmarktes - individuelle Begabung zur beruflichen Neuorientierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Zulässigkeit der Abweichung von den unfallmedizinischen Bewertungsgrundsätzen bei der Ermittlung der MdE; Berücksichtigung spezifischer arbeitsmarktrelevanter ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versichertenrente - MdE - Geltung der unfallmedizinischen Bewertungsgrundsätze - Abweichungen als Ausnahme - individuelle Begabung kein Faktor der MdE-Bestimmung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente auf unbestimmte Zeit - MdE-Bewertung - Bewertungsmaßstab - Bewertungsansatz - arbeitsmarktrelevante Funktionseinschränkung - Veränderung des Arbeitsmarktes - individuelle Begabung zur beruflichen Neuorientierung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 56 Abs. 2
    Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Zulässigkeit der Abweichung von den unfallmedizinischen Bewertungsgrundsätzen bei der Ermittlung der MdE; Berücksichtigung spezifischer arbeitsmarktrelevanter Funktionseinschränkungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.10.2013 - L 8 U 2828/12
    Die zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind deshalb bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der tägliche Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (BSG aaO; zuletzt BSG Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 1).

    Die unfallmedizinischen Bewertungsgrundsätze sind als Grundlage für die gleiche und gerechte Bewertung in allen Parallelfällen heranzuziehen (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2004, a.a.O.), denn diese allgemein anerkannten arbeitsmedizinischen Erfahrungssätze bewirken nach dem grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgebot über die daraus folgende Selbstbindung der Verwaltung die gebotene Gleichbehandlung aller Versicherten in allen Zweigen der gesetzlichen Unfallversicherung.

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.10.2013 - L 8 U 2828/12
    Dies gilt für die Feststellung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens des Versicherten ebenso wie für die auf der Grundlage medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen zu treffende Feststellung der ihm verbliebenen Erwerbsmöglichkeiten (BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8, S 36 m.w.N.).

    Erst aus der Anwendung medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen auf die verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten des Betroffenen auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens und unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles kann die Höhe der MdE geschätzt werden (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8).

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.10.2013 - L 8 U 2828/12
    Dies gilt für die Feststellung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens des Versicherten ebenso wie für die auf der Grundlage medizinischer und sonstiger Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen zu treffende Feststellung der ihm verbliebenen Erwerbsmöglichkeiten (BSG SozR 4-2700 § 56 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8, S 36 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2016 - L 8 U 2348/15
    Abweichungen von den zulässigerweise pauschalisierten Bewertungskriterien sind rechtlich nur dann geboten, wenn die zu bewertende funktionelle Beeinträchtigung des verletzten Organs von dem in der versicherungsrechtlichen und unfallmedizinischen Literatur vorgegebenen, einschlägigen Bewertungsansatz nicht oder nicht vollständig erfasst wird (vgl. Senatsurteil vom 25.10.2013 - L 8 U 2828/12, Juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Zunächst sind in den Bewertungsgrundsätzen nach allgemeiner Übereinkunft die mit dem Grad einer Bewegungseinschränkung üblicherweise verbundenen Schmerzen und die damit typischerweise einhergehende Kraftminderung umfasst (Urteil des Senats vom 25.10.2013 - L 8 U 2828/12 a.a.O.).

    Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen des Arbeitsmarktes, die insbesondere mit langem Sitzen oder Stehen verbunden sind und keinen häufigen Wechsel der Körperhaltung ermöglichen, und dem Kläger wegen seiner Funktionsbeeinträchtigung verschlossen sind, sind typischerweise in der Erwerbsminderung um 20 v. H. berücksichtigt, was Ausdruck der durch die funktionelle Beeinträchtigungen verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Arbeitsmarkt ist (vgl. Senatsurteil vom 25.10.2013, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2016 - L 8 U 5044/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - freie Beweiswürdigung - auf seiner Homepage

    Abweichungen von den zulässigerweise pauschalisierten Bewertungskriterien sind rechtlich nur dann geboten, wenn die zu bewertende funktionelle Beeinträchtigung des verletzten Organs von dem in der versicherungsrechtlichen und unfallmedizinischen Literatur vorgegebenen, einschlägigen Bewertungsansatz nicht oder nicht vollständig erfasst wird (vgl. Senatsurteil vom 25.10.2013 - L 8 U 2828/12, juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 U 766/15
    Abweichungen von den zulässigerweise pauschalisierten Bewertungskriterien sind rechtlich nur dann geboten, wenn die zu bewertende funktionelle Beeinträchtigung des verletzten Organs von dem in der versicherungsrechtlichen und unfallmedizinischen Literatur vorgegebenen, einschlägigen Bewertungsansatz nicht oder nicht vollständig erfasst wird (vgl. Senatsurteil vom 25.10.2013 - L 8 U 2828/12, Juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Erfasst werden nach allgemeiner Übereinkunft in diesen Bewertungsansätzen die mit dem Grad der Bewegungseinschränkung üblicherweise verbundenen Schmerzen und die damit typischerweise einhergehende Kraftminderung (Senatsurteil vom 25.10.2013 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 3205/16
    Abweichungen von den zulässigerweise pauschalisierten Bewertungskriterien sind rechtlich nur dann geboten, wenn die zu bewertende funktionelle Beeinträchtigung des verletzten Organs von dem in der versicherungsrechtlichen und unfallmedizinischen Literatur vorgegebenen, einschlägigen Bewertungsansatz nicht oder nicht vollständig erfasst wird (vgl. Senatsurteil vom 25.10.2013 - L 8 U 2828/12 -, juris, www.sozialgerichts-barkeit.de).

    Erfasst werden nach allgemeiner Übereinkunft in diesen Bewertungsansätzen die mit dem Grad der Bewegungseinschränkung üblicherweise verbundenen Schmerzen und die damit typischerweise einhergehende Kraftminderung (vgl. Senatsurteil vom 25.10.2013 - L 8 U 2828/12 -, juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de), was vorliegend insbesondere auf die MdE-Tabelle für die Handgelenksbeweglichkeit zutrifft.

  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2015 - L 8 U 3217/14
    Die zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind deshalb bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der tägliche Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (BSG 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 1 = juris; Senatsurteil 25.10.2013 - L 8 U 2828/12 - RdNr. 25 = juris RdNr. 25).

    Abweichungen von den zulässigerweise pauschalisierten Bewertungskriterien sind rechtlich nämlich nur dann geboten, wenn die zu bewertende funktionelle Beeinträchtigung des verletzten Organs von dem in der versicherungsrechtlichen und unfallmedizinischen Literatur vorgegebenen, einschlägigen Bewertungsansatz nicht oder nicht vollständig erfasst wird (Senatsurteil 25.10.2013 - L 8 U 2828/12 - RdNr. 31 = juris RdNr. 31).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2014 - L 8 U 4806/13
    Dies hat der Senat bereits in einer früheren Entscheidung aus Anlass einer vergleichbaren gutachterlichen Äußerung von Dr. H. entschieden (vgl. Urteil des Senats vom 25.10.2013 - L 8 U 2828/12 -, juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Abweichungen von den zulässigerweise pauschalisierten Bewertungskriterien sind rechtlich nur dann geboten, wenn die zu bewertende funktionelle Beeinträchtigung des verletzten Organs von dem in der versicherungsrechtlichen und unfallmedizinischen Literatur vorgegebenen, einschlägigen Bewertungsansatz nicht oder nicht vollständig erfasst wird (vgl. Urteil des Senats vom 25.10.2013, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 U 938/14
    Abweichungen von den zulässigerweise pauschalisierten Bewertungskriterien sind rechtlich nur dann geboten, wenn die zu bewertende funktionelle Beeinträchtigung des verletzten Organs von dem in der versicherungsrechtlichen und unfallmedizinischen Literatur vorgegebenen, einschlägigen Bewertungsansatz nicht oder nicht vollständig erfasst wird (vgl. Senatsurteil vom 25.10.2013 - L 8 U 2828/12, Juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 U 572/14
    Abweichungen von den zulässigerweise pauschalisierten Bewertungskriterien sind rechtlich nur dann geboten, wenn die zu bewertende funktionelle Beeinträchtigung des verletzten Organs von dem in der versicherungsrechtlichen und unfallmedizinischen Literatur vorgegebenen, einschlägigen Bewertungsansatz nicht oder nicht vollständig erfasst wird (vgl. Senatsurteil vom 25.10.2013 - L 8 U 2828/12, Juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 4835/15
    Abweichungen von den zulässigerweise pauschalisierten Bewertungskriterien sind rechtlich nur dann geboten, wenn die zu bewertende funktionelle Beeinträchtigung des verletzten Organs von dem in der versicherungsrechtlichen und unfallmedizinischen Literatur vorgegebenen, einschlägigen Bewertungsansatz nicht oder nicht vollständig erfasst wird (vgl. Senatsurteil vom 25.10.2013 - L 8 U 2828/12 -, juris und www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2017 - L 8 U 3665/15
    Abweichungen von den zulässigerweise pauschalisierten Bewertungskriterien sind rechtlich nur dann geboten, wenn die zu bewertende funktionelle Beeinträchtigung des verletzten Organs von dem in der versicherungsrechtlichen und unfallmedizinischen Literatur vorgegebenen, einschlägigen Bewertungsansatz nicht oder nicht vollständig erfasst wird (vgl. Senatsurteil vom 25.10.2013 - L 8 U 2828/12 -, Juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2017 - L 8 U 3664/15
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 U 4286/12
  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2015 - L 8 U 4733/14
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2017 - L 8 U 1676/16
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 U 3763/15
  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2016 - L 8 U 1251/13
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2020 - L 8 U 3057/19
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2115/17
  • LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 3128/15
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